Anmeldung einer Delegation
Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig aus, um eine Delegation für die Special Olympics Landesspiele Mainz 2025 anzumelden.
1. Delegation
Die ID der Delegation wird automatisch generiert. Sie wird benötigt für die Anmeldung der Betreuer und Sportler. Die ID finden Sie nachfolgend und in der Bestätigungs-E-Mail.
ID
388063708
Name der Delegation (Einrichtung/Verein/Familie)
*
Mitglied bei Special Olympics
*
Ja
Nein
Mitgliedsnummer
Straße Hausnr.
*
Postleitzahl
*
z.B. 10115
Ort
*
Bundesland
*
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Land
Abweichende Rechnungsadresse
*
Ja
Nein
Name
*
Straße Hausnr.
*
Postleitzahl
*
z.B. 10115
Ort
*
2. Weitere Informationen zur Delegation
Anzahl Sportlerinnen
*
Anzahl Sportler
*
Anzahl Betreuer*innen / Coaches
*
Teilnahme an Sportart(en)
*
Badminton
Boccia
Bowling
Fußball
Golf
Judo
Kanu
Leichtathletik
Radsport
Reiten
Schwimmen
Tennis
Tischtennis
Wettbewerbsfreies Angebot
3. Ansprechpartner der Delegation
Der Ansprechpartner der Delegation ist nicht automatisch Delegationsleiter. Der Delegationsleiter muss separat angemeldet werden.
Vorname
*
Nachname
*
E-Mail-Adresse
*
Festnetznummer
*
z.B. 0261-135251
Mobilnummer
*
z.B. 0171-1234567
4. An- und Abreise
Datum Anreise
*
vor dem 20.05.2025
20.05.2025
21.05.2025
22.05.2025
Datum Abreise
*
21.05.2025
22.05.2025
nach dem 22.05.2025
Art der An-/Abreise
*
PKW
Bus
Bahn
Sonstiges
5. Unterkunft
Die folgenden Fragen dienen nur der besseren Planbarkeit der Veranstaltung. Wir sind dankbar für möglichst genaue Angaben.
Name der Unterkunft
Anschrift der Unterkunft
6. Teilnahme am Rahmenprogramm
Teilnahme Eröffnungsfeier (20.05.2025)
*
Ja
Nein
Vielleicht
Teilnahme Bunter Abend/Athletendisko (21.05.2025)
*
Ja
Nein
Vielleicht
Teilnahme Abschlussfeier (22.05.2025)
*
Ja
Nein
Vielleicht
7. Bemerkung
Bemerkung (max. 150 Zeichen)
8. Erklärungen
Rechtliche Hinweise
*
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Rechtlichen Hinweise
!
Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen und Hinweise für die Teilnahme an den Special Olympics Landesspiele Mainz 2025
Betreuungsverhältnis
Ein Verhältnis von mindestens 1:3 zwischen Betreuerinnen und Betreuern sowie Sportlerinnen und Sportlern wird dringend empfohlen, ein Verhältnis von 1:4 ist Pflicht. Es ist darauf zu achten, dass trotz der möglichen räumlichen Trennung zwischen den Sportarten eine Betreuung aller Teilnehmenden gemäß des o. g. Betreuungsverhältnisses gewährleistet sein muss, d. h. für jede Sportart auch mindestens eine Trainerin oder ein Trainer angemeldet werden muss. Sollte es zu kurzfristigen Ausfällen kommen, ist eine Ersatzperson zu benennen, die die Athletinnen und Athleten während der Veranstaltung betreut. Unified Partnerinnen und Partner sind keine Betreuungspersonen im Sinne dieses Betreuungsverhältnisses.
Sporttauglichkeit
Für die Teilnahme an den Wettbewerben (Ausnahme WbfA) ist eine aktuelle ärztliche Sporttauglichkeitsbescheinigung für jede*n Sportler*in verpflichtend. Diese darf zum Zeitpunkt der Special Olympics Landesspiele Mainz 2025 nicht älter als 24 Monate sein. Alle Teilnehmenden bestätigen durch die Anmeldung, dass zum Start der Landesspiele für jede*n Sportler*in eine ärztliche Sporttauglichkeitsbescheinigung vorliegt und im Notfall vorgezeigt werden kann. Die Bescheinigung muss mindestens den Namen, die Sportart, die schriftliche Bestätigung der Sporttauglichkeit und eine Unterschrift/Stempel enthalten. Ein Beispielformular erhalten Sie hier:
»
https://specialolympics.de/fileadmin/Informieren/Startpass/SO_Sporttauglichkeitsbescheinung_Stufe2-2024.pdf
Bei Beantragung eines Startpasses muss die Bescheinigung automatisch im Portal hochgeladen werden (Achtung andere Frist: Darf für den aktuellen Zyklus nicht vor dem 01.08.2023 ausgestellt worden sein).
Datenschutz
Mit der Anmeldung zu den Special Olympics Landesspielen Mainz 2025 bestätigen wir und die Eltern/gesetzlichen Vertreter*innen aller Teilnehmer*innen, die zur Veranstaltung angemeldet wurden, dass ihre Daten zur Planung und Durchführung dem Verein Special Olympics Rheinland-Pfalz e.V., den Mitarbeitenden der Geschäftsstellen und den Sportorganisationsteams zugänglich sind und in eine Adressdatei von Special Olympics Rheinland-Pfalz e.V. aufgenommen werden. Bei Teilnehmenden aus anderen Landesverbänden außer Special Olympics Rheinland-Pfalz e.V. werden die Daten und Ergebnisse der Special Olympics Landesspiele Mainz 2025 zur weiteren Verarbeitung und Prüfung einer etwaigen Bewerbung zu Nationalen Spielen von Special Olympics Deutschland an den jeweiligen Special Olympics Landesverband, aus dem diese Teilnehmenden stammen sowie den Mitarbeitern der Geschäftsstellen dieses Landesverbands zur Verfügung gestellt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Alle Informationen zum Datenschutz bei Special Olympics Rheinland-Pfalz e.V.:
»
https://landesverbaende.specialolympics.de/rheinland-pfalz/ueber-uns/datenschutz
Abschluss einer Unfallversicherung
Für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer wird empfohlen, eine Unfallversicherung abzuschließen. Dies ist eine freiwillige Zusatzversicherung.
Haftungsbeschränkung bei Sachschäden und Verlust von Gegenständen
Hinsichtlich Sachschäden haftet der Veranstalter nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters (einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden oder für Schäden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsführung erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Wird eine wesentliche Vertragspflicht einfach bzw. leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Hat dagegen ein Erfüllungsgehilfe des Veranstalters eine nichtwesentliche Vertragspflicht grob fahrlässig verletzt, so besteht keine Haftung des Veranstalters. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Für verlorene und/oder entwendete Gegenstände übernimmt der Veranstalter nur eine Haftung, sofern die Entwendung oder der Verlust auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters (einschließlich seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) beruht.
Film- und Fotorechte
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Film- und Fotorechte
!
Einverständniserklärung Film- und Fotorechte für die Special Olympics Landesspiele Mainz 2025
Hiermit erklären wir unser Einverständnis mit nachfolgend aufgeführten Rechten:
Special Olympics Deutschland in Rheinland-Pfalz e.V. (SORLP) darf Filmaufnahmen, Fotos und Interviews für Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden und veröffentlichen, die im Rahmen der Special Olympics Landesspiele Mainz 2025 produziert werden und auf denen Teilnehmer/-innen erkennbar sind (nachfolgend 'Aufnahmen').
Eine veränderte Aufnahme darf SORLP nur nach Rücksprache und Freigabe mit der Einrichtung und/oder dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bzw. seinem/r gesetzlichen Vertreter/-in wie vorgenannt veröffentlichen.
Wir sind mit der Erkennbarkeit der Teilnehmer/-innen auf den Aufnahmen ebenso ausdrücklich einverstanden wie mit der Ausstrahlung und Erkennbarkeit der Stimmen mit/ohne Namensnennung in Audio- und/oder audio-visuellen Medien (insbesondere im Internet). Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
SORLP erhält zum Zwecke der Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verwendung auf den SORLP-Webseiten und Social-Media-Kanälen das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den Aufnahmen, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Ausstellung und öffentlichen Wiedergabe in folgenden Medien:
Webseiten des Vereins
Intranet und Firmenkontakte des Vereins
(Print-)Publikationen des Vereins
Presseberichte des Vereins
Social-Media-Kanäle des Vereins
Jede werbewirksame Verwendung (z.B. als Teil einer Kampagne oder als Titelmotiv von Drucksachen mit einzelnen Teilnehmern/innen) ist SORLP nur nach Rücksprache mit der Einrichtung und/oder dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bzw. seinem/r gesetzlichen Vertreter/-in gestattet.
Anspruch auf eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung besteht nicht. Jegliche Ansprüche gegen SORLP und/oder gegen Dritte im Zusammenhang mit dieser Einwilligung und Rechteübertragung bestehen nicht.
Wir bestätigen hiermit, dass eine Einverständniserklärung der Teilnehmenden oder der Eltern/gesetzlichen Vertreter aller Teilnehmenden, die zu den Special Olympics Landesspielen Mainz 2025 angemeldet wurden, vorliegt.
9. E-Mail-Adresse zur Bestätigung der Anmeldung
E-Mail-Adresse
*
E-Mail-Adresse (Wiederholung)
*
Bitte kontrollieren Sie alle Angaben und klicken anschließend auf 'Absenden' um die Anmeldung abzuschließen! Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung und Zusammenfassung. Sind nicht alle Pflichtfelder (*) ausgefüllt oder tritt ein anderer Fehler auf, gelangen Sie automatisch zu dieser Seite zurück.
Sie können diese Anmeldung bis zum 28.02.2025 23:59 Uhr bearbeiten. Klicken Sie dazu auf den Link in der Bestätigungs-E-Mail.
Bei Fragen oder Problemen mit Ihrer Anmeldung wenden Sie sich bitte an anmeldung@rlp.specialolympics.de.
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