Anmeldung eines Helfers
Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig aus, um sich als Helfer für die Special Olympics Landesspiele Mainz 2025 anzumelden.
1. Persönliche Daten
Vorname
*
Nachname
*
Geschlecht
*
Weiblich
Männlich
Divers
Geburtsdatum
*
z.B. 05.08.1977
Straße Hausnr.
*
Postleitzahl
*
z.B. 10115
Ort
*
Bundesland
*
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Land
E-Mail-Adresse
*
Mobilnummer
*
z.B. 0170-1234567
Festnetznummer
z.B. 089-14341838
Konfektionsgröße Oberbekleidung (Unisex)
*
XS
S
M
L
XL
XXL
XXXL
(Für Frauen fallen Unisex-Größen tendenziell größer aus)
2. Berufliche Tätigkeit
Ich bin ...
*
Schüler
Auszubildender
Student
Erwerbstätig
Arbeitssuchend
Rentner
Sonstiges
Schulart
*
Klasse
*
Lehrer
*
Ausbildungsberuf
*
Weitere Fähigkeiten
Studiengang
*
Universität
*
Erlernter Beruf
*
Aktuelle Tätigkeit
*
Weitere Fähigkeiten
Erlernter Beruf
*
Weitere Fähigkeiten
Erlernter Beruf
*
Weitere Fähigkeiten
Tätigkeitsbeschreibung
*
3. Gesundheitliche und Medizinische Angaben
Spezielle Ernährung
Vegetarier
Veganer
Kein Schweinefleisch
Lactoseintoleranz
Glutenintoleranz
Sonstige Ernährungshinweise
Medizinische Hinweise
Rollstuhlfahrer
*
Ja
Nein
4. Einsatzwunsch
Wir versuchen, den Einsatzwunsch bei der Einteilung der Helfer zu berücksichtigen. Dennoch können wir einen Einsatz im angegeben Bereich nicht garantieren.
Einsatzwunsch (1. Wahl)
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Delegationshelfer/Teambetreuung
EDV
Fahrdienst/Transportservice
Healthy Athletes - Bewegung mit Spaß
Healthy Athletes - Gesunde Lebensweise
Logistik allgemein
Presse
Rahmenprogramm
Sportartenhelfer
Verpflegung
Einsatzwunsch (2. Wahl)
Delegationshelfer/Teambetreuung
EDV
Fahrdienst/Transportservice
Healthy Athletes - Bewegung mit Spaß
Healthy Athletes - Gesunde Lebensweise
Logistik allgemein
Presse
Rahmenprogramm
Sportartenhelfer
Verpflegung
5. Qualifikationen
Lizenz und Qualifikation im Sport
z.B. Trainerlizenz
Stärken und Fähigkeiten
z.B. Computer
Führerschein
*
Ja
Nein
Führerscheinklasse(n)
Ortskenntnisse
*
Keine
Kaum
Gut
Sehr gut
Fremdsprachenkenntnisse
z.B. Englisch
6. Erfahrungen
Erfahrung bei der Mitarbeit bei Veranstaltungen
*
Ja
Nein
Veranstaltungsname
Tätigkeit
Personalverantwortung
Ja
Nein
Veranstaltungsname
Tätigkeit
Personalverantwortung
Ja
Nein
Veranstaltungsname
Tätigkeit
Personalverantwortung
Ja
Nein
Erfahrung im Umgang mit Menschen
mit geistiger Beeinträchtigung
*
Ja
Nein
7. Einsatzzeitraum
Auf Grund der Koordination, Einarbeitung und des Erlebnisses ist ein Helfereinsatz während der Veranstaltungswoche nur im Gesamtzeitraum der Veranstaltung möglich. Für den Auf- und Abbau vor und nach der Veranstaltung sind wir immer auf tatkräftige Unterstützung angewiesen. Wir würden uns freuen, wenn du auch diese Tage für einen Einsatz in Betracht ziehen würdest. Hier ist es möglich auch nur an einzelnen Tagen zu helfen.
Ich habe Interesse zu helfen bei ...
*
Aufbau 17.05.2025
Aufbau 18.05.2025
Aufbau 19.05.2025
Veranstaltungswoche 20.-22.05.2025
Abbau 23.05.2025
Abbau 24.05.2025
8. Freistellung
Erfolgt die Freistellung durch den Arbeitgeber
Ja
Nein
Freistellungsantrag von Special Olympics benötigt
Ja
Nein
Adresse und Ansprechpartner des Arbeitgebers
für den Freistellungsantrag (max. 150 Zeichen)
9. Bemerkung
Bemerkung (max. 150 Zeichen)
10. Erklärungen
Datenschutz
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Datenschutz
!
Datenschutz
Ich willige ein, dass meine Daten zur Planung und Durchführung der Special Olympics Landesspiele Mainz 2025 dem Verein Special Olympics Deutschland in Rheinland-Pfalz e.V. und den Mitarbeitenden der Geschäftsstellen zugänglich sind und in eine Adressdatei von Special Olympics Deutschland in Rheinland-Pfalz e.V. aufgenommen werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Alle Informationen zum Datenschutz bei Special Olympics Deutschland in Rheinland-Pfalz e.V. finden Sie auf unserer Webseite unter:
»
https://landesverbaende.specialolympics.de/rheinland-pfalz/ueber-uns/datenschutz
Film- und Fotorechte
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Film- und Fotorechte
!
Einverständniserklärung Film- und Fotorechte für die Special Olympics Landesspiele Mainz 2025
Hiermit erklären wir unser Einverständnis mit nachfolgend aufgeführten Rechten:
Special Olympics Deutschland in Rheinland-Pfalz e.V. (SORLP) darf Filmaufnahmen, Fotos und Interviews für Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden und veröffentlichen, die im Rahmen der Special Olympics Landesspiele Mainz 2025 produziert werden und auf denen Teilnehmer/-innen erkennbar sind (nachfolgend 'Aufnahmen').
Eine veränderte Aufnahme darf SORLP nur nach Rücksprache und Freigabe mit der Einrichtung und/oder dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bzw. seinem/r gesetzlichen Vertreter/-in wie vorgenannt veröffentlichen.
Wir sind mit der Erkennbarkeit der Teilnehmer/-innen auf den Aufnahmen ebenso ausdrücklich einverstanden wie mit der Ausstrahlung und Erkennbarkeit der Stimmen mit/ohne Namensnennung in Audio- und/oder audio-visuellen Medien (insbesondere im Internet). Ein Anspruch auf Namensnennung besteht nicht.
SORLP erhält zum Zwecke der Werbung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie zur Verwendung auf den SORLP-Webseiten und Social-Media-Kanälen das zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den Aufnahmen, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung, Ausstellung und öffentlichen Wiedergabe in folgenden Medien:
Webseiten des Vereins
Intranet und Firmenkontakte des Vereins
(Print-)Publikationen des Vereins
Presseberichte des Vereins
Social-Media-Kanäle des Vereins
Jede werbewirksame Verwendung (z.B. als Teil einer Kampagne oder als Titelmotiv von Drucksachen mit einzelnen Teilnehmern/innen) ist SORLP nur nach Rücksprache mit der Einrichtung und/oder dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bzw. seinem/r gesetzlichen Vertreter/-in gestattet.
Anspruch auf eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung besteht nicht. Jegliche Ansprüche gegen SORLP und/oder gegen Dritte im Zusammenhang mit dieser Einwilligung und Rechteübertragung bestehen nicht.
Wir bestätigen hiermit, dass eine Einverständniserklärung der Teilnehmenden oder der Eltern/gesetzlichen Vertreter aller Teilnehmenden, die zu den Special Olympics Landesspielen Mainz 2025 angemeldet wurden, vorliegt.
Ehrenkodex & Präventionsarbeit
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Ehrenkodex & Präventionsarbeit
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Ehrenkodex
In der Arbeit mit Menschen mit und ohne Beeinträchtigung übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir Anvertrauten. Dabei nehme ich die individuellen Grenzempfindungen jeder einzelnen Person ernst und schütze sie auch vor sexualisierter Gewalt.
Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Menschen mit und ohne Beeinträchtigung sein und setze mich für die Einhaltung von zwischenmenschlichen und sportlichen Regeln ein. Ich beziehe aktiv Position gegen Doping- und Medikamentenmissbrauch sowie jegliche Art der Leistungsmanipulation.
Ich nutze meine besondere Vertrauens- bzw. Autoritätsstellung nicht aus und gebe den Bedürfnissen der mir Anvertrauten Vorrang vor meinen persönlichen Zielen.
Ich werde sportliche und außersportliche Angebote an kinder-, jugend- bzw. behindertengerechten Methoden und Rahmenbedingungen ausrichten und achte dabei auf ausreichend Selbst – und Mitbestimmungsmöglichkeiten der mir Anvertrauten.
Ich werde die Persönlichkeit eines jeden mir Anvertrauten achten und deren Entwicklung unterstützen. Ich werde sie zu fairem und respektvollem Verhalten gegenüber anderen Menschen und Tieren sowie zu verantwortungsvollem Umgang mit der Natur anleiten.
Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
Ich respektiere die Würde jedes Menschen. Ich verspreche, alle fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art und antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
Ich verpflichte mich, einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Verhaltenskodex verstoßen wird und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Zusätzlich habe ich die Möglichkeit, mir Information und Beratung bei SORLP einzuholen. Der Schutz der mir Anvertrauten steht dabei an erster Stelle.
Ich verpflichte mich, die geltenden Verhaltensregeln zu würdigen und sie zu jedem Zeitpunkt einzuhalten.
Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat nach § 171, §§ 174 bis 174c, §§ 176 bis 176b, §§ 177 bis 178, §§ 180 bis 180a, § 180a, § 182 bis 183a, §§ 184 bis 184 bis 184 j, § 201a (3), § 225, §§ 232 bis 233a, § 234, § 235 oder 236 des Strafgesetzbuches (StGB) verurteilt worden bin, auch keine entsprechenden Verfahren gegen mich anhängig sind und verpflichte mich dazu, im Falle einer Einleitung eines entsprechenden Verfahrens, dies dem Verband mitzuteilen.
Präventionsarbeit
Wer in Ausübung seiner Funktion regelmäßig in Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit und ohne Beeinträchtigung stehen kann, kann aus dem Verein/ von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn er eine in §72a Abs. 1 SGB VIII genannte Straftaten begeht. Eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung ersetzt im Ausschlussverfahren die Feststellung der Tatbegehung.
Wer in Zusammenhang mit dem Vereinsleben/im Rahmen der Veranstaltung eine in §72a Abs. 1 SGB VIII genannte Straftat begeht, kann mit Ausschluss aus dem Verein/ von der Veranstaltung belegt werden.
Mit einer Verwarnung, einer Sperre von bis zu drei Jahren oder einem lebenslangen Ausschluss aus dem Verein/ von Veranstaltungen kann bestraft werden, wer sich dem im Verein geltenden Ehrenkodex im Hinblick auf die Vermeidung sexualisierter Gewalt im Vereinsleben/im Rahmen der Veranstaltung, als namentlich notwendige Distanz, die Intimsphäre und die persönliche Schamgrenze der anvertrauten Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und weiteren Vereinsangehörigen mit und ohne Beeinträchtigung missachtet, die geeignet ist, die betroffene Person bzw. die betroffenen Personen in seiner bzw. ihrer Selbstbestimmung spürbar zu beeinträchtigen. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen ist der Ausschluss aus dem Verein möglich.
Begründen Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine Tat nach Abs. 1-3 begangen hat, kann das Präsidium vorläufige Maßnahmen zum Schutz anderer Vereinsmitglieder bis zur Dauer von sechs Monaten treffen, es kann insbesondere alle zustehenden Rechte und Berechtigungen suspendieren oder beschränken. Besteht der Verdacht fort, kann die einstweilige Verfügung durch Beschluss des Präsidiums verlängert werden.
Weitere Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt sowie ein Interventions- und Handlungsleitfaden sind im Präventionskonzept von Special Olympics Deutschland festgelegt, welches für SORLP Anwendung findet.
Online-Schulung zur Prävention sexueller Gewalt
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Ich verpflichte mich zur Teilnahme an der Online-Schulung zur Prävention sexueller Gewalt
11. E-Mail-Adresse zur Bestätigung der Anmeldung
E-Mail-Adresse
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E-Mail-Adresse (Wiederholung)
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